Bestrafung von Plagiaten an Hochschulen und Universitäten

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Häufig ist der Student mit dem eigenständigen Verfassen seiner Abschlussarbeit überlastet. Das Dokument, welches ihm die Pforten in die Berufswelt öffnet, muss kurzfristig ausformuliert werden. In ihrer Hilflosigkeit greifen die Akademiker in dem Augenblick zu einer alten Methode der Arbeitserleichterung: Sie kopieren sich die Inhalte aus virtuellen Quellen zusammen.

Sehr wohl sind sich die Studenten bewusst, dass sie einen Betrugsversuch starten, denn Fremdmaterial als Eigenleistung zu verkaufen ist dasselbe, wie als würde eine Sache gestohlen werden. Jedoch hoffen die Schummler, dass der Professor dies nicht bemerkt.

Die Konsequenzen, die dem Akademiker bei der Entlarvung eines Plagiats drohen, ist nicht etwa lediglich die, dass die Arbeit nicht anerkannt wird. Eine Exmatrikulation kann ebenfalls die Folge sein nebst einer Geldstrafe über 50.000 Euro. Darauf weisen die Universitäten auch in ihren Regelungen genau hin. Insbesondere dann, wenn das kopierte Material die Studentenarbeit eines anerkannten Akademikers ist, kann es problematisch werden. Das bekommt natürlich auch die Prüfungskommission der Hochschule mit und bewertet die Tat. Wenn lediglich ein paar Textpassagen aus anerkannten Werken abgeschrieben wurden ohne eine Kennzeichnung der Belegstelle, ist es ein kleines Missgeschick, welches sich auf die Gesamtbeurteilung der Dissertation auswirkt. Dieses Vergehen hat jedoch keine weiteren Konsequenzen. Wer jeglicher Züchtigung an Universitäten entkommen möchte, der sollte die Abschlussarbeit selbst schreiben. Im Extremfall darf die Hilfe eines Ghostwriters angenommen werden, jedoch immer mit dem Hintergedanken, dass dieser lediglich eine Struktur liefert und das angefertigte Muster noch einmal durch den Studenten überarbeitet werden sollte.